Verbotszeichen

Um Verhalten zu untersagen, die eine Gefahr auslösen können, werden spezielle Sicherheitszeichen verwendet, die als Verbotszeichen bezeichnet werden. Diese Verbotszeichen werden nach II.§ 2.3. BGV A8 erstellt. Verbotszeichen sind wie folgt, zu erkennen:

  • Piktogramme nach DIN 4844-2 (schwarz, auf rundem Schild, weißer Hintergrund), Weiß/RAL 9003 Signalweiß
  • Schilder mit einem dicken, roten Rand (Rot/RAL 3001 Signalrot), die an einem roten, dicken Querbalken von oben links, nach unten rechts aufzeigen, welches Zusatzzeichen durchgestrichen (verboten) wird
  • mit den Zusatzzeichen wird auf die konkreten Gefahren hingewiesen, für die Piktogramme verwendet werden, diese zeigen nicht nur die verbotenen Gegenstände, sondern auch den eindeutigen Sachverhalt, in dem die durchgestrichenen Elemente nicht verwendet werden dürfen (Rauchverbot = durchgestrichene Zigarette)
  • die Verbotszeichen werden vor der Einführung von Experten getestet, damit ersichtlich ist, ob die Erkennbarkeit des Verbots eindeutig verständlich ist

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