Veranstaltungsdienste

Bei Großveranstaltungen muss die Sicherheit und Ordnung stets aufrecht erhalten werden, dafür können unterschiedliche Maßnahmen behilflich sein. Die Sicherheitsmitarbeiter, die bei Großveranstaltungen eingesetzt werden, müssen zumindest eine Unterrichtung nach § 34 a Abs. 1 Satz 4 der Gewerbeordnung von der IHK, erfahren haben, damit sie als Sicherheitsmitarbeiter eingesetzt, und Sicherheitskonzepte von ihnen ausgearbeitet, werden können. Nicht autorisierte Personen dürfen bei Großveranstaltungen nicht ungehindert eindringen, daher müssen Einlasskontrollen organisiert werden. Um das Risiko zu einer Massenpanik minimieren zu können, ist eine Crowd Control angezeigt und erforderlich. Vor dem Einlass der autorisierten Personen sind die Rettungs- und Fluchtwege zu überprüfen, ob diese zugänglich sind und bleiben. Die Erste Hilfe muss im Notfall gewährleistet sein, daher muss immer ausreichend viel Sanitätspersonal mit nachweisbarer Qualifikation, vorgehalten werden. Bei Großveranstaltungen, zu denen viele Besucher mit PKW´s reisen, muss eine Verkehrsüberwachung mit Parkplatzlenkung, organisiert werden. Zumeist übernehmen die Service-, Sicherungs- und Kontrollaufgaben bei Großveranstaltungen, die zeitlich und räumlich begrenzt sind, erfahrene und qualifizierte Securityfirmen, die einen professionellen Veranstaltungsservice anbieten. Von der Größe einer Veranstaltung hängt ab, ob zusätzliche Brandsicherungsposten erforderlich sind.

Rhenania Sicherheitsdienste GmbH

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