VBG Verwaltungs-Berufsgenossenschaft

Einer der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ist die VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft). Die Mitglieder der Berufsgenossenschaften müssen jährliche Beiträge entrichten (nachträgliche Umlagen), die die Berufsgenossenschaften, finanzieren. Zu den Mitgliedern der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) gehören: Personentransportunternehmen, Versicherungen, Sportvereine, Banken und Freiberufler. Im Jahr 2010 fusionierte die VBG mit der BG Bahnen, seitdem werden mehr als 750 000 Mitgliedsunternehmen verzeichnet (entspricht etwa 8 Millionen versicherte Arbeitnehmer). Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft wird als Körperschaft des öffentlichen Rechts zu gleichen Teilen von Versicherten und Arbeitgebern, verwaltet. Das Siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII) bildet die Rechtsgrundlage zu den Sozialwahlen, die alle sechs Jahre stattfinden und den Aufgaben, die der Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen, hat. Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen sollen vorgebeugt werden, kommt es dann doch zu Unfällen oder Erkrankungen, gibt die VGB Handlungsanweisungen und regelt die Schadensfälle.

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