Unterrichtung nach §34a GewO

Die Unterrichtung nach §34a GewO wird durch die jeweilig zustände IHK gewährleistet, die nach der Unterrichtung ggf. auch die Sachkundeprüfung durchführt (Multiple Choice Verfahren). Die Unterrichtung nach §34a GewO ist eine Grundvoraussetzung, wenn Arbeitnehmer (nicht selbstständig tätig, sondern auf Lohnsteuerkarte arbeitend), bei einem Sicherheitsunternehmen tätig sein möchten. Nur nach der Unterrichtung nach §34a GewO können Arbeitnehmer im Bereich Personenschutz, Objekt- / Werkschutz, Wert- / Geldtransport, Streifen- / Revierwachdienst, Veranstaltungs-Security und Objektschutz mit Empfangsdienst. Eine zusätzliche Sachkundeprüfung ist notwendig, wenn die Tätigkeiten im Bereich Bewachung und Schutz in öffentlichen Bereichen durchgeführt werden oder gewerbetreibende ein Bewachungsunternehmen leiten.

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