Sachkundeprüfung nach §34a GewO

Die Sachkundeprüfung nach §34a GewO ist mit einer behördlichen Erlaubnis (Bewachungserlaubnis) gleichzusetzen, die erteilt werden muss, wenn gewerblich fremdes Eigentum oder fremdes Leben bewacht werden soll. Im § 34a Gewerbeordnung (alternativ Bewachungsverordnung), findet sich die gesetzliche Grundlage für diese gewerbliche Tätigkeit. Wer fremdes Eigentum oder Leben bewachen und schützen möchte, muss daher eine Sachkundeprüfung nach §34a GewO ablegen, um eine Bewachungserlaubnis, zu erhalten. Der Unterricht findet bei der IHK statt, ebenso wie die Prüfung. Je, nach geplantem Aufgabenbereich, werden entweder 40 Unterrichtsstunden / je 45 Minuten (Sicherheitspersonal) oder 80 Unterrichtsstunden / je 45 Minuten, vom Gesetzgeber gefordert. Nach der erfolgreichen Erlangung der Sachkundeprüfung nach §34a GewO können folgende Tätigkeiten ausgeführt werden: Streifendienst, Objekt- und Werkschutz, Personenschutz, Geld- und Werttransport, Veranstaltungsschutz / Ordnertätigkeiten, Sicherheitskurierdienste, Ermittlungsdienst (Kaufhausdetektive, usw.), Objektschutz mit Empfangsdienst (z. B. Tätigkeiten als Pförtner, Türsteher, Bewachung von Flüchtlingsunterkünften).

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