Lichtschranke

Ein optisches System auf elektronischer Basis, das die Unterbrechung von einem Lichtstrahl erkennen kann, wird als Lichtschranke bezeichnet. Lichtschranken werden nicht nur in der Sicherheitstechnik als Alarmanlagen eingebaut, sondern auch zum Schutz von Leib und Leben, z. B. bei Fahrstühlen (oder andere selbsttätig schließende Türen), damit Personen erkannt und nicht in Türen eingeklemmt werden können, die sich selbsttätig schließen. Der Sensor bei einer Lichtschranke ist vergleichbar mit einem Empfänger, der einen Lichtstrahl empfangen kann, der von einer Lichtquelle auf der anderen Seite, ausgesendet wird. Sobald eine Sache oder Person den Lichtstrahl der Lichtschranke unterbricht, wird diese Veränderung vom Sensor erfasst. Die schließende Aktivität, z. B. einer automatischen Tür, wird dann unterbrochen, damit keine Schäden an Gegenständen oder an der Gesundheit von Menschen, geschehen können.

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