Jeder Staat, der demokratisch handelt, muss vor politischem Extremismus und Kriminalität gesichert werden, dieser Schutz wird als „Innere Sicherheit“ bezeichnet und wird in Deutschland nicht per Gesetz, geregelt. Zur „Inneren Sicherheit“ gehört auch, dass Angriffe auf die Öffentlichkeit, nach Möglichkeit, unterbunden werden. Der Staat mit vor aus- und inländischen Gefahren geschützt werden. Der Schutz der inneren Sicherheit wird sowohl von der Feuerwehr, wie auch von der Polizei, gewährleistet. Die staatlichen Einrichtungen, die für die innere Sicherheit zuständig sind, müssen sich an die Landesgesetze halten. Bürgerinnen und Bürger sind, (neben den genannten staatlichen Einrichtungen), angewiesen, selber auch auf die innere Sicherheit zu achten, und diese, zu schützen. Damit bei der Sicherung der öffentlichen Ordnung die Polizei von den Bürgern nicht bei jedem kleinen Streit gerufen wird, sollen kleine Streitereien nach Möglichkeit ohne polizeiliche Unterstützung geklärt und geschlichtet werden.
Innere Sicherheit
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