Alle Maßnahmen, die vorgenommen werden, damit Informationsprozesse und Informationen geschützt werden, fallen unter den Begriff Informationsschutz. Hierbei geht es auch um die Vernichtung, Ablage, Erstellung, Übermittlung und Verarbeitung von Informationsprozessen, in denen Informationsträger (digitale Datenträger, aber auch Akten oder verbale Informationen) geschützt werden müssen. Der Informationsschutz erfolgt je nach Gefahreneinschätzung. Nach einer Gefahrenanalyse ist ersichtlich, ob der Informationsschutz vor Spionage, Fehlleitungen, Datenklau oder Feuer, gerichtet sein muss. Die Informationen, die unter Informationsschutz gestellt werden, sind aufgeteilt in betriebsnotwendige Informationen (die Veröffentlichung dieser Informationen kann das Weiterbestehen des Betriebes gefährden) und klassifizierte Informationen (Geschäftsinformationen).
Informationsschutz
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