Die allgemein übliche und anerkannte Abkürzung für die Industrie- und Handelskammer ist die Buchstabenkombination „IHK“, die für die Gemeinschaft (berufsständige) des öffentlichen Rechts steht. Die IHK setzt sich aus Unternehmen und Gesellschaften (regional gegliedert) zusammen. Per Gesetz ist geregelt, dass, alle im Handelsregister eingetragenen Personen und Firmen als Mitglieder der IHK gelten, ausgenommen rein handwerkliche oder landwirtschaftliche Unternehmen, sowie selbstständige Personen. Zu den Aufgaben der IHK gehört die Unternehmensförderung, die Standortpolitik, die Wirtschaftsverwaltung in der Region, die Weiter- und Ausbildung von Fachkräften (qualifiziert), die Prüfung der Qualifikationen und die Förderung von innovativer Firmenpolitik (auch hinsichtlich des Umweltschutzes). Aufgrund der regionalen Zuständigkeiten existieren in der BRD 80 IHK´s von unterschiedlicher Größe, die über ein Gesetz reglementiert werden, das vom 18.12.1956 stammt (es enthält die genauen juristischen Bestimmungen).

Rhenania Sicherheitsdienste GmbH

Dietkirchenstr. 15
53111 Bonn

 +49 (0)228 – 36039792
E-Mail: info@rhenania-sicherheit.de