Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft

Qualifizierte Sicherheitsdienstleistungen können, nach einer erfolgreich beendeten Ausbildung, von geprüften Schutz- und Sicherheitskräften, ausgeübt werden. Hierzu gehört auch die Tätigkeit einer Brandschutzaufsicht, die den gültigen Brandschutz- / Versammlungsstätten-Vorschriften, entsprechen. Eine Schusswaffe darf bei den jeweiligen beruflichen Tätigkeiten mitgeführt werden. Geprüfte Schutz- und Sicherheitskräfte sind deeskalierend tätig und setzen Interventionen um, müssen Bedrohungen erkennen und präventiv eingreifen können, damit die definierte IT-Infrastruktur geschützt ist. Gefährdete und bedrohte Personen müssen im Notfall durch lebensrettende Maßnahmen (wie z.B. die Verwendung von einem Defibrillator oder einer Befreiung aus geschlossenen Räumen und Aufzügen), gerettet werden können. Das beherrschen drahtloser und moderner Kommunikationsmittel gehört ebenso zum Aufgabenbereich, wie eine Sachkenntnis im Bereich von Wert- und Geldtransporten.

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