Gefahrgutverordnung

Damit die internationalen und nationalen Transporte von Gütern und Gefahrgütern (auf der See, in der Luft, zu Wasser und zu Land) sicher transportiert werden kann, bilden die europäischen und bundesdeutschen Gefahrgutverordnungen die Grundlage dafür. Da die Transportwege sich auf Wasser, Luft, Land und See unterteilen, wird bei den Gefahrgutverordnungen, die zum internationalen Gefahrgutrecht gehören, auch zwischen:

  • Gefahrgutverordnung Straße, Binnenschifffahrt und Eisenbahn
  • Gefahrgutverordnung See

unterschieden. Als Bestandteil des bundesdeutschen Verwaltungsrechts werden in der Gefahrgutverordnung die zu transportierenden Güter, in Gefahrgutklassen eingeteilt, mit der definierten Vorgabe der Kennzeichnung mit Festlegung von Hinweisen und Symbolen. Die Sicherung der Ladung ist ebenso vorgeschrieben, wie die Verwendung von Spezialverpackungen und der Fahrzeugkennzeichnung mithilfe von Gefahrentafeln. Die Verordnung soll Unfälle vermeiden und bei Unfällen eine schnelle und sichere Informationskette für die Rettungskräfte und den Bergungsablauf, garantieren. Jeder Gefahrguttransport wird daher von einem Beförderungspapier begleitet, auf dem alle in der Gefahrgutverordnung festgelegten Informationen verzeichnet sind.

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