Datenschutzkontrolle

Jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland hat dem BDSG (Bundesdatenschutzgesetz), das Recht auf Sperrung, Löschung, Korrektur oder Auskunft von eigenen Daten, die auf einem Server gespeichert sind, zu dem kein eigener Zugang besteht. Bei der Durchsetzung dieses Bürgerrechtes nach dem Bundesdatenschutzgesetz wird den Bürgern von Kontrollinstanzen (z. B. die Datenschutzkontrolle) geholfen. Zusätzlich werden die Datenschutzbestimmungen von der Datenschutzkontrolle präventiv überwacht. Die Einhaltung der, vom Gesetz her reglementierten Datenschutzbestimmungen unterliegt somit der Datenschutzkontrolle. In den öffentlichen Einrichtungen des Bundes, aber auch bei der Post und in der Telekommunikation, wird der Datenschutz vom Bundesbeauftragten für Datenschutz kontrolliert. Gemeinde- und Landesverwaltungen werden von den Landesbeauftragten für Datenschutz kontrolliert. Im privaten Bereich (Selbstständige, Gemeinschaften und Firmen) sind die Aufsichtsbehörden der verschiedenen Bundesländer für die Datenschutzkontrolle zuständig.

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