Computerkriminalität

Die kriminellen Handlungen, die mit einem Computer ausgeführt werden, sind Delikte und Straftaten aus dem Bereich Computerkriminalität. Die Spanne der Delikte, die unter die Computerkriminalität fallen, ist breit gefächert. Es kann nicht nur der Computer hauptsächlich am Verbrechen beteiligt sein, sondern auch als Mittel zum Zweck (Vorbereitung und Planung), verwendet werden. Computernutzer, die als Hacker tätig sind und Daten ausspähen oder fremde Computer durch Würmer, Trojaner und Viren sabotieren, verüben Straftaten, die in den Bereich der Computerkriminalität fallen. Unter §202a StGB findet sich die Definition der Computerspionage und nach §263a StGB werden die Straftaten des Computerbetrugs geahndet.

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