Chemikaliengesetz

Der Schutz und die Sicherheitsmaßnahmen vor gefährlichen Stoffen werden in der Bundesrepublik Deutschland durch das Chemikaliengesetz, geregelt. Die entsprechenden Kontrollen und Schutzmaßnahmen werden in den einzelnen Verordnungen, zu den einzelnen Stoffen, definiert. Es sind alle Sicherungsmaßnahmen verzeichnet, die zum Schutz der Umwelt notwendig sind. Informationen über die Hersteller, Einführer, die Einstufung, die Verwendung und Zubereitung der Stoffe, sind im Chemikaliengesetz enthalten. Eine Zulassungs- und Anmeldepflicht besteht in Europa für chemische Stoffe, daher sind die o. g. Informationen von entscheidender Wichtigkeit, wenn neue chemikalische Stoffe eingeführt werden. Es müssen immer bestimmte Kriterien erfüllt werden, damit neue Chemikalien hergestellt oder eingeführt werden können. Zu den entsprechenden Kontroll-Listen gehören: die European Inventory of Existing Chemical Substances (EINECS) und die European List of Notified Chemical Substances (ELINCS).

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