Brandsicherungsposten

Brandsicherungsposten sind bei Großveranstaltungen gesetzlich vorgeschrieben. Sie werden zur Vermeidung und Vorbeugung von Gefahrenquellen eingesetzt, die zu einer Brandentzündung führen könnten. Brandsicherungsposten schützen mit ihrem Brandsicherheitsdienst Mitarbeiter und Besucher vor Gefahren und Bränden. Bei Unternehmen, in denen Schweißarbeiten durchgeführt werden, werden ebenfalls Brandsicherungsposten eingesetzt, damit eine Brandaufsicht durchgeführt werden kann. Unentdeckte Glutnester können zu einem Feuer führen, wenn der Brandsicherheitsdienst nicht von Brandsicherungsposten durchgeführt werden würde. Die Brandsicherungsposten, die in Unternehmen und auf Großveranstaltungen den Brandsicherheitsdienst leisten, können auch (laut § 41 Abs. 2 VstättVO) von Dritten organisiert und gestellt werden, wenn die dafür notwendige Qualifikation (länderentsprechend) nachgewiesen werden kann.

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