Brandschutzkontrollen

Unternehmer und Eigentümer von Betrieben und Gebäuden lassen regelmäßig Brandschutzkontrollen durchführen. Durch diese Brandschutzkontrollen soll der Sachwertschutz, aber auch der Schutz der Personensicherheit in den jeweiligen Gebäuden, gesteigert werden. Durchgeführt werden die Brandschutzkontrollen von Brandschutzbeauftragten, Kaminkehrern oder der Feuerwehr. Die Gebäudeeigentümer müssen den zuständigen Personen, die die Brandschutzkontrollen durchführen, Zutritt zu allen Räumen gewähren. Während der Brandschutzkontrollen werden die ermittelten Ergebnisse dokumentiert und dem Eigentümer mitgeteilt. Werden Mängel bei einer Brandschutzkontrolle festgestellt, müssen diese umgehend beseitigt werden. Falls die festgestellten Mängel erheblich sind, kann die Nutzung des Gebäudes eingeschränkt (oder untersagt) werden, bis die nachweisbar behoben wurden.

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