Brandalarm

Bricht ein Brand aus oder ist er bereits ausgebrochen, wird die abgesetzte oder weitergeleitete Meldung über das Geschehen, als Brandalarm bezeichnet. Ein Brandalarm kann von Meldeeinrichtungen, wie z. B. einem automatischen Feuermelder, aber auch von Personen, wie Passanten, beteiligten oder unbeteiligten Personen oder Wachpersonal, abgesetzt werden. Der Brandalarm soll nicht nur andere Personen davor warnen, in die Nähe des Brandgeschehens zu kommen, sondern auch Hilfe, wie z. B. die Feuerwehr und Rettungskräfte, herbeirufen. Nach einem Brandalarm kümmern sich die alarmierten Stellen um die Rettung von evtl. Verletzten und der Brandbekämpfung.

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