Betriebsschutz

Betriebsschutz bedeutet, dass ein Arbeitsbetrieb gesichert und geschützt wird. Alternativ kann der Betriebsschutz auch Arbeitsschutz genannt werden. Aus den Rechten und Pflichten von Arbeitnehmern / innen und den Pflichten von Arbeitgebern / innen, ergibt sich der Betriebsschutz, der im ArbSchG (dem Arbeitsschutzgesetz) eindeutig beschrieben und geregelt ist. Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit, sowie der Erhaltung der Gesundheit der Arbeitnehmer, müssen verpflichtend von Arbeitgebern / innen, nach den entsprechenden Bedingungen, durchgeführt werden. Diese Maßnahmen müssen immer wieder überprüft und evtl. angepasst werden, wenn sich die Gegebenheiten verändert haben. Angestellte sollen sich beim Betriebsschutz nicht nur auf die Weitsicht und den Schutzverkehrungen des Arbeitgebers verlassen, sondern auch für die eigene Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sorgen.

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