Abwehrmaßnahmen

Durch Abwehrmaßnahmen können Schäden und Gefahren von Personen, Werten und Unternehmen, abgewehrt werden. Abwehrmaßnahmen können sehr unterschiedlich aufgebaut sein. In Unternehmen ist in der Regel der Werkschutz für die notwendigen Abwehrmaßnahmen zuständig. Zu den gängigen Abwehrmaßnahmen gehören u. a. Personenkontrollen, Überwachungssysteme, elektronische Sicherungssysteme, Schutztüren, Mauern, Zäune, Kontrollen und das Führen von Wachhunden. Wie die jeweiligen Abwehrmaßnahmen im Detail aussehen, entscheidet der Werkschutz oder das zuständige Sicherheitsunternehmen, das die Abwehrmaßnahmen durchführt. Die Maßnahmen, die zur Abwehr von Schäden und Gefahren geplant und durchgeführt werden, sollten immer im Verhältnis zu dem möglichen Risiko stehen.

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